Die Denkmalpflege 1/2024, 82. Jg.,
Thema: Infrastrukturbauten.
Das dichte Netz unterschiedlichster Bauwerke der Infrastruktur prägt unsere gebaute Umwelt und spiegelt wie kaum eine andere Gattung unsere technisch und wirtschaftlich hoch entwickelte Gesellschaft wider. Dem klassischen Verständnis nach handelt es sich vor allem um Bauten der Technik und des Verkehrs: Bauwerke und Strecken der Eisenbahn, die Deutschland seit Mitte des 19. Jahrhunderts durchziehen, der Autobahn, deren Trassenführung und Brücken seit den 1930er-Jahren die Landschaften prägen, und die baulichen Anlagen der Wasserstraßen, die seit jeher nicht nur dem Verkehr, sondern auch der Energiegewinnung dienen. Auch die Transportnetze der Energieversorgung, Umspannwerke und Strommasten, zählen dazu und schließlich auch die weniger wahrgenommenen Anlagen der Abwasser- und Abfallwirtschaft sowie der militärischen Verteidigung.
Erfüllen diese Bauten die Kriterien eines Kulturdenkmals, sind ihre Inventarisation und Denkmalausweisung, vor allem aber ihre Erhaltung und Pflege, mit einem ganzen Bündel von Schwierigkeiten konfrontiert: Als Bestandteile systemrelevanter Infrastrukturnetze lasten hohe Funktionsansprüche auf ihnen; trägt eine Brücke nicht die heute notwendigen Lasten, muss sie in der Regel weichen. In der Abwägung öffentlicher Interessen unterliegt das Geschichtszeugnis dem – in diesen Fällen sehr hohen – Gebrauchswert.
Die schiere Größe von Infrastrukturnetzen und ihre geografischen Grenzüberschreitungen machen das Zusammenwirken mehrerer Behörden nötig – auch von Landes- oder Bundesbehörden. Die denkmalgeschützte Theodor-Heuss-Brücke bei Mannheim-Ludwigshafen etwa gehört je hälftig Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz und ist zudem Teil der Bundesautobahn A 6.
Denkmalrechtlich sind Infrastrukturbauten nicht selten problematisch. Ihre elementare Bedeutung für das Versorgungssystem hat Ausdruck in einer Reihe von Sondergesetzen gefunden (Bundeswasserstraßengesetz, Bundesfernstraßengesetz, Bundesbahngesetz etc.), die zwar die Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange, nicht jedoch einen Genehmigungsvorbehalt durch die Denkmalfachbehörden der Länder vorsehen. So kann trotz aller Bemühungen der teilweise Verlust der großen wasserbaulichen Kulturdenkmale Nord-Ostsee-Kanal und Neckarkanal nicht aufgehalten werden.
Gesucht werden Beiträge, die sich mit den aktuellen Problemen der Inventarisation und der Pflege und Erhaltung von Infrastrukturbauten befassen. Wie stellen sich die Rahmenbedingungen heute dar? Lässt sich die Denkmalausweisung großer Sachkontexte heute noch realisieren? Welche Infrastrukturbauten haben wir noch gar nicht im Blick? Welche Methoden im praktischen Umgang mit den ausgedehnten, teils repetitiven Strukturen haben sich bewährt? Wie lassen sich Kooperationsmodelle mit den "Großkunden" Bahn AG, Bundeswasserbau etc. weiterentwickeln und dauerhaft etablieren? In welcher Weise funktioniert die denkmalfachliche Betreuung "im gemischten Doppel" zweier Länder?
Kurze Exposés senden Sie bitte bis zum 15.11.2023 an die Redaktion.
Anschrift der Redaktion:
Dr. Melanie Mertens
Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg
Moltkestraße 74
76133 Karlsruhe
melanie.mertensrps.bwl.de
Quellennachweis:
CFP: Die Denkmalpflege 1/2024: Infrastrukturbauten. In: ArtHist.net, 09.10.2023. Letzter Zugriff 27.05.2026. <https://arthist.net/archive/40308>.