JOB 16.11.2018

Bezirkskonservatorin/-konservator, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden

Wiesbaden, 01.02.2019–31.01.2021
Bewerbungsschluss: 30.11.2018

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist in der Abteilung
Bau- und Kunstdenkmalpflege zum 1. Februar 2019 die Stelle einer/eines

Bezirkskonservatorin/Bezirkskonservators (E 13 TV-H)

für zwei Jahr(e) befristet zu besetzen.

Die Aufgabengebiete umfassen
- fachliche Beratung und Erstellung von Gutachten zur Restaurierung und Nutzung von Baudenkmälern
- Mitwirkung am Vollzug des Hessischen Denkmalschutzgesetzes im Rahmen der Einvernehmensherstellung
- Bewilligung von Zuwendungen des Landes und fachliche Begleitung der Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Vergünstigungen
- Wahrnehmung der denkmalpflegerischen Interessen als Träger öffentlicher Belange bei Planungen
- Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Führungen und Publikationen

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes universitäres Studium (TU, TH) der Fachrichtung Architektur oder Kunstgeschichte mit berufsqualifizierender Schwerpunktbildung sowie den Abschlüssen Diplom, Master oder Magister Artium.
Promotion ist ebenso erwünscht wie ein Volontariat oder ein Aufbaustudium der Denkmalpflege.
Weitere Voraussetzungen sind mehrjährige Berufserfahrung im Umgang mit baugeschichtlichen und denkmalpflegerischen Fragestellungen, Grundkenntnisse der hessischen Denkmallandschaft und die Fähigkeit, konservatorische Positionen überzeugend und konstruktiv vorzutragen.
Dazu ist in hohem Maße Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit erforderlich.
Die Fahrerlaubnis Klasse B wird ebenso erwartet wie die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen.

Dienstort ist Wiesbaden.

Die Tätigkeit ist für die Zeit vom 1. Februar 2019 bis zum 31. Januar 2021 befristet. Die Stelle ist bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen nach Entgeltgruppe E 13 Tarifvertrag für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-H) bewertet.

Das Land Hessen strebt eine generelle Erhöhung des Frauenanteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Qualifizierte Frauen sind daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar (§ 8 Abs. 2 HGlG). Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt. Die Regelungen der Mobilitätsrichtlinien des Landes Hessen (StAnz. 28/2016 S. 707 ff.) werden im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens berücksichtigt.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Herr Wionski vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen telefonisch unter (0611) 6906-156 zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungen per Mail sind nicht erwünscht) senden Sie bitte bis spätestens zum 30. November 2018 (Post- oder Ein-gangsstempel des CCP beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst) an:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Competence Center Personal, CCP O 2,
Rheinstr. 23 - 25,
65185 Wiesbaden

Bitte reichen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Mappen ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt werden.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden durch uns nicht erstattet.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung und den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Hessen:

Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) vom LfDH und vom Competence-Center Personal des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des Aus-schreibungsverfahrens erforderlich ist.

Personenbezogene Daten abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber werden spätes-tens drei Monate nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gelöscht.

Quellennachweis:
JOB: Bezirkskonservatorin/-konservator, Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Wiesbaden. In: ArtHist.net, 16.11.2018. Letzter Zugriff 06.05.2025. <https://arthist.net/archive/19561>.

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