Die Tucher Kulturstiftung und das Germanische Nationalmuseum vergeben alle zwei Jahre ein Stipendium an Promovierende für ein Forschungsvorhaben, das sich mit einem Thema der deutschen Kulturgeschichte beschäftigt und nach Möglichkeit mit Beständen verknüpft ist, die einen Bezug zur Patrizierfamilie von Tucher haben. Bewerbungen aus dem Ausland werden bevorzugt berücksichtigt.
Das Stipendium wird mit einem monatlichen Festbetrag von 1.500,-- € finanziert und ermöglicht einen sechsmonatigen Forschungsaufenthalt am Germanischen Nationalmuseum. Frühester möglicher Beginn ist der 01.04.2027.
Die/Der Stipendiat:in
- wird während des Forschungsaufenthaltes am Germanischen Nationalmuseum (GNM) vom wissenschaftlichen Personal unterstützt,
- hat freien Zugang zu den Einrichtungen des Museums,
- ist zur Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen eingeladen und
- wird in die am GNM durchgeführte allgemeine Volontariatsausbildung einbezogen.
Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein abgeschlossenes Studium mit sehr guten Noten und nachgewiesene sehr gute Deutschkenntnisse.
Erforderliche Unterlagen:
- Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens (3 Seiten, 1,5-Zeilenabstand), die das eigene Forschungsinteresse erklärt, die aktuelle Forschungssituation skizziert, die eigenen Vorarbeiten darstellt, die spezifische Förderung des Forschungsprojekts durch den Aufenthalt am GNM erläutert sowie den Bezug zur Familie von Tucher darlegt.
- Abstract des Forschungsvorhabens (10-15 Zeilen), das im Falle der Bewilligung des Stipen-diums auf den Webseiten des GNM und der Tucher Kulturstiftung veröffentlicht werden kann.
- Tabellarischer Lebenslauf, Publikationsliste, Zeugnisse
- ein Empfehlungsschreiben
Es wird erwartet, dass die Forschungserkenntnisse am Germanischen Nationalmuseum und der Abschlussbericht vor ausgewähltem Publikum und ggf. der Presse bei der Tucher Kulturstiftung präsentiert werden. Der schriftliche Abschlussbericht und jeweils ein Belegexemplar der Dissertation werden in papier- oder elektronischer Form dem Germanischen Nationalmuseum und der Tucher Kulturstiftung zur Verfügung gestellt.
Ein Reisekostenzuschuss kann bei der Tucher Kulturstiftung beantragt werden.
Für ausländische und aus dem Ausland anreisende Stipendiat:innen muss eine Krankenversicherung bestehen, die eventuell anfallende Behandlungskosten in der Bundesrepublik Deutschland trägt. Vor Antritt des Stipendiums ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Ohne Versicherungsschutz kann das Stipendium nicht angetreten werden.
Eine Aufenthaltserlaubnis/Niederlassungserlaubnis muss von der Stipendiatin/dem Stipendiaten selbst beantragt werden. Zuständig ist das Einwohneramt der Stadt Nürnberg. (Kontakt: https://www.nuernberg.de/internet/auslaenderbehoerde/aufenthaltstitel.html oder Einwohner-amt/Ausländerbehörde, Äußere Laufer Gasse 29, 90403 Nürnberg, Tel.: 0911/231-45000). Es wird vorausgesetzt, dass der/die Stipendiat:in für die Dauer des Stipendiums den Lebensmittelpunkt nach Nürnberg verlegt.
Bewerbung:
Bewerbungen senden Sie bitte mit den erbetenen Unterlagen bis zum 13.07.2026 an unser Onlineportal: https://bewerbermanagement.net/de/jobposting/d6b04df1abcc52cec3334044c4f891fc23ee2ec80/apply.
Die Entscheidung über die Vergabe wird Anfang Oktober 2026 kommuniziert.
Die Entscheidung über die Vergabe liegt bei der Tucher Kulturstiftung und dem Germanischen Nationalmuseum. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht.
Kontaktpersonen:
Bei Forschungsfragen: Herr Dr. Markus T. Huber (m.hubergnm.de)
Bei administrativen Fragen: Frau Gerlinde Schweikl (g.schweiklgnm.de)
Quellennachweis:
STIP: Tucher-Fellowship, Germanisches Nationalmuseum, Nuremberg. In: ArtHist.net, 19.05.2026. Letzter Zugriff 20.05.2026. <https://arthist.net/archive/52490>.