REV 01.10.2002

Anne McGee Morganstern: Gothic tombs of kinship

Rezensiert von Antje Fehrmann, FU Berlin
Redaktion: Achim Timmermann

Mittelalterliche Grabmaeler erfreuen sich zur Zeit besonderer Aufmerksamkeit. Bisher haben sich Kunsthistoriker und Historiker verstaerkt mit den Liegefiguren (Gisants) oder dem Funktionszusammenhang "Grabmal" an sich, selten jedoch mit den kleinformatigen Figuren an den Waenden der Tumba beschaeftigt. Obwohl derartige Statuetten oder Reliefs,die in Arkadenreihen oder Baldachine eingestellt waren, bereits zur Entstehungszeit durch Inschriften oder Wappen als konkrete Personen identifiziert waren, wurden sie in der Forschung haeufig undifferenziert als "Pleurants", "weeper" oder Ahnenreihen bezeichnet. In ihrem Buch ueber gotische "Verwandtschaftsgrabmaeler" ("tombs of kinship") des 13. bis 15. Jahrhunderts untersucht Anne McGee Morganstern nun die Zeichen der Familienzugehoerigkeit im Gesamtkontext Grabmal; nicht der Gestus der Statuetten, sondern ihre genealogische Auszeichnung ist demnach thematisch bestimmend. Die Autorin stellt eine Auswahl von repraesentativen, programmatisch herausragenden und gut ueberlieferten Beispielen dieses Grabmaltyps vor. In lockerer chronologischer Reihenfolge diskutiert sie die Skulptur an den Tumben, von Thibaud III., Graf der Champagne, in Troyes (+1201) bis zum Grafen von Warwick, Richard Beauchamp (um 1456- 57) in Warwick sowie den Vorfahren Philipps des Guten von Burgund um 1453 in Lille (Louis de Male, Marguerite von Brabant zusammen mit ihrer Tochter Marguerite von Flandern). Das Aufkommen dieses Grabmalstypus konstatiert sie in Frankreich, und sie sieht zu Recht einen Einfluss in die von Frankreich abhaengigen Territorien sowie Anfang des 14. Jahrhunderts nach England. Geographisch beschraenkt sie sich auf Nordfrankreich, Flandern, die Niederlande und England, was sie ueber historische Gruende und die Quellenlage hinaus mit persoenlicher Vorliebe und Kompetenz begruendet ("because of personal predilection and competence"). Dabei kann sie, oftmals nur mit Hilfe dokumentarischer Ueberlieferung, die sie vor allem den in genealogischen Fragen sehr bewanderten Antiquaren des 17. und 18. Jahrhunderts verdankt, Inschriften und Wappen rekonstruieren und das Verwandtschaftsverhaeltnis der Dargestellten zu den Verstorbenen bestimmen. Obwohl die Statuetten individualisiert sind und nach Meinung der Autorin mit bestimmten Verwandten identifiziert werden koennen, handelt es sich nicht um veristische Portraets. In einigen Faellen, unterstuetzt auch durch stilistische Vergleiche der architektonischen Elemente, kann McGee Morganstern ausserdem unklare Datierungen revidieren. Dabei erscheint die Zuordnung einer Statuette im Museum von Moulins anhand von Zeichnungen (S. 49ff.) aehnlich problematisch wie die Fruehdatierung der Bronzestatuetten am Grabmal Eduards III. von England mit Hilfe von Buchmalereien (S. 121f.), bei der die Moeglichkeit einer bewusst retrospektiven Darstellung ausser acht gelassen wird. Die Qualitaet der Abbildungen, das Erscheinungsbild des Buches und die klare Argumentation der Autorin wie die Zeichnungen der Tumbenprogramme und Stammbaeume tragen viel zur Uebersichtlichkeit der heraldischen Untersuchung bei. Im knapp 40- seitigen Anhang werden elf kompliziertere Tumbenprogramme und ihre Ueberlieferung diskutiert.

Dass das Bildprogramm des Grabmals unmittelbar auf das reale Begraebnis Bezug naehme, indem die dort anwesenden Personen auch auf der Tumba dargestellt worden seien, ist in der kunsthistorischen und historischen Forschung haeufig vorschnell unterstellt worden (so z.B. Alain Erlande-Brandenburg, Le roi est mort, 1975, zu den franzoesischen Koenigsgrabmaelern; vgl. zu diesem Verhaeltnis zuletzt Thomas Meier, Archaeologie des mittelalterlichen Koenigsgrabes im christlichen Europa, 2002). Durch die konkrete Identifikation der Statuetten kann McGee Morganstern diese Deutung zu Recht in Frage stellen, vor allem deswegen, weil viele der dargestellten Verwandten zum Zeitpunkt des Begraebnisses laengst selber verstorben waren.

Stattdessen versteht sie die Grabmaeler vor allem als Gedaechtnisarchitekturen der andauernden liturgischen Memoria fuer den Toten und fuer die an seiner Tumba dargestellten Familienmitglieder. Um ihre Deutung zu stuetzen, setzt sie sich auch mit der deutschen Forschung zu Memoria und Repraesentation um Oexle, Schmid und Wollasch auseinander, die in der anglo-amerikanischen Kunstgeschichte bisher kaum rezipiert wurde (vgl. jedoch D'Avray, Death of the Prince, 1994). Einen Hinweis auf den konkreten Erinnerungswert fuer zelebrierende Priester koennten tatsaechlich, wie die Autorin argumentiert, die zu Lebzeiten verfassten englischen Testamente oder Stiftervertraege zu den Altarpfruenden (Chantries) der Familie Burghersh in der Kathedrale von Lincoln geben. Dort ist, wie allgemein ueblich, spezifiziert, dass zwei Priester nicht nur fuer die Verstorbenen, sondern auch fuer enge Familienmitglieder Messe lesen sollten. Einige von diesen sowie zelebrierende Moenche sind auf den Tumben der zugehoerigen Grabmaeler dargestellt. Eine derart exakte Abhaengigkeit zwischen Grabmal und Totengedaechtnis kann die Autorin allerdings nur vermuten, und sie muesste erst einmal begruenden, warum die Personen am Grabmal und im Testament nicht genau uebereinstimmen und warum bei vergleichbaren Stiftungen keine Verwandten an der Tumba dargestellt sind (vgl. ihre Einschraenkung S. 200 Anm. 34). Ausserdem ist zweifelhaft, ob die Priester tatsaechlich in der Lage waren, die oftmals hoechst komplizierten Familienverhaeltnisse anhand der Wappen zu memorieren. Uebereinstimmungen zwischen Gedaechtnis und Grabmal sind meines Erachtens vielmehr dem Selbstverstaendnis und dem Repraesentationswillen der Stifter zuzuschreiben. Inwieweit sich die Formelhaftigkeit von Testamenten auch auf die Genealogie am Grabmal auswirkt, wird nicht angesprochen.

Die Statuettenprogramme an den Tumben deutet die Autorin nicht nur als retrospektive Ahnenfolgen, sondern vor allem als politische Aussage und als Zeichen fuer das dynastische wie geschlechtsspezifische Selbstverstaendnis der Familien und Stifter bzw. Stifterinnen. Wie bereits Christopher Wilson vermutete, waren oftmals die Witwen Auftraggeber der Grabmaeler fuer ihre verstorbenen Ehegatten. McGee Morganstern kann bestaetigen, dass derartige Verwandtschaftsgrabmaeler, die ueberwiegend in adeligem und hoefischem Umkreis entstanden sind, vor allem dann errichtet wurden, wenn die Legitimation der zukuenftigen Erbfolge umstritten waren (z. B. wenn Nachfolger fehlten oder minderjaehrig waren). Verwandtschaftsgrabmaeler schienen gerade fuer ambitionierte koenigliche und adelige Grablegen angebracht zu sein. Den Gisant Koenig Eduards II. in Gloucester allerdings als Christusimitation anzusprechen (S. 84ff.), ist doch etwas spekulativ. Auch scheint die Anordnung der Statuetten nicht der Sakraltopographie im Kirchenraum angepasst, sondern einer Hierarchisierung der Tumba um den Verstorbenen zu folgen, die vom Kopf- und Fussende bis zur Nord- und Suedseite die hohen Amtstraeger oder Vorfahren und Kinder sowie die entfernteren Verwandten repraesentiert. Die Erklaerung, die Anordnung der weiblichen Wappen auf der Nordseite und der maennlichen auf der Suedseite bei einigen Grabmaelern, anstelle der ueblichen Anordnung nach Paaren, sei auf die liturgische Trennung im Gottesdienst zurueckzufuehren, greift wohl etwas kurz, zumal die Autorin selbst beschreibt, dass dies die entsprechende Position der Gisants war (S. 58ff.). Auch erscheint es ueberzeugend, fuer die Tumben Koenig Eduards III. und seiner Koenigin Philippa in Westminster Abbey einen raeumlichen Bezug zum Schrein zu konstruieren (S. 98f., 120ff.), was ihrer Feststellung raumunabhaengiger Hierarchie allerdings widerspricht.

Ob sich die Annahme der Autorin in dem Masse generalisieren laesst, dass Wappen an Grabmaelern die einzelnen Statuetten tatsaechlich immer identifizieren, ist fraglich: An der Tumba des Aymer de Valence in Westminster Abbey sind die Wappen beispielsweise zwischen den Figurennischen (und damit auch halbe Wappen), in Lincoln (Grabmal des Bischofs Henry Burghersh) ueber zelebrierenden Moenchen angebracht. Man kann ausserdem bemaengeln, dass die Autorin die Zugaenglichkeit der Grabmaeler, ihr architektonisch-skulpturales Umfeld und ihre Situierung im Kirchenraum (man denke nur an Schreine, Altaere und Kapellen), Liturgie und Ausstattung (z. B. Textilien) oder die Identifikationsleistung der Betrachter staerker haette beachten koennen. Nicht immer scheint die geographische Eingrenzung sinnvoll: Man koennte sich wuenschen, dass italienische (die allerdings in letzter Zeit gut bearbeitet worden sind) oder vor allem deutsche Grabmaeler Teil der Untersuchung gewesen waeren, die diese politische Deutung prospektiver Regierung einerseits und die dynastische Legitimierung andererseits unterstuetzt haetten. Ob die Grabmaeler dieses Typus tatsaechlich als Gruppe zu isolieren sind, muss sich ausserdem erweisen, zumal unterschiedliche Konnotationen von Verwandtschaft im vorliegenden Band kaum analysiert werden (vgl. dazu zuletzt K. Heck, Genealogie als Monument und Argument, 2002, S. 43ff., 171ff.). Ihre Fragestellung ermoeglicht McGee Morganstern jedoch, erstaunliche Abhaengigkeiten und neue Erkenntnisse zu praesentieren und Anregungen auch methodischer Art zu geben. Gerade im Zuge der wieder aktuellen Diskussion um Genealogie, dynastische Repraesentation und adeliges Selbstverstaendnis, aber auch zu Fragen eines geschlechtsspezifischen Programms sind die Ergebnisse der vorliegenden Studie nicht nur fuer die kunsthistorische, sondern auch fuer die historische Forschung von grossem Wert.

Morganstern, Anne McGee: Gothic tombs of kinship in France, the Low Countries, and England, University Park, Pa.: Pennsylvania State University Press 2000
ISBN-10: 0-271-01859-3, XiX, 252 S

Empfohlene Zitation:
Antje Fehrmann: [Rezension zu:] Morganstern, Anne McGee: Gothic tombs of kinship in France, the Low Countries, and England, University Park, Pa. 2000. In: ArtHist.net, 01.10.2002. Letzter Zugriff 29.03.2024. <https://arthist.net/reviews/205>.

Creative Commons BY-NC-NDDieser Text wird veröffentlicht gemäß der "Creative Commons Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0 International Licence". Eine Nachnutzung ist für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form unter Angabe des Autors bzw. der Autorin und der Quelle gemäß dem obigen Zitationsvermerk zulässig. Bitte beachten Sie dazu die detaillierten Angaben unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de.

^