JOB 21.01.2025

W2-Professur "Kunstgeschichte", Wismar

01.03.2026
Bewerbungsschluss: 09.03.2025

Peter Spierling, Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die in den Studienbereichen der Fakultät Gestaltung das Fach Kunstgeschichte in Lehre und Forschung vertritt und im Dialog mit dem Kollegium weiterentwickelt.

Der Schwerpunkt der Professur liegt in der Vermittlung kunst-, design- und architekturgeschichtlicher Aspekte in den Bachelor-/ und Masterstudiengängen der Fachbereiche Architektur, Design (Produktdesign und Schmuckdesign) und Innenarchitektur sowie im Diplomstudiengang Kommunikationsdesign und Medien.

Die zukünftige Stelleninhaberin/der zukünftige Stelleninhaber soll die bestmöglichen Voraussetzungen mitbringen, um den Studierenden grundlegende Kenntnisse über die historische Entwicklung des künstlerischen und gestalterischen Schaffens und die Bedeutung dieser elementaren Kenntnisse für den Entwurfsprozess in den gestalterischen Disziplinen zu vermitteln.

Ihr Aufgabengebiet:

- Lehre und Forschung in der Kunstgeschichte
- Vermittlung des Fachgebietes in seiner historischen Breite unter besonderer Berücksichtigung der Design- und Architekturgeschichte
- fachliche Betreuung von Studierenden aller Studiengänge der Fakultät
- Entwicklung von Ausstellungen, Publikationen und Veröffentlichungen im nationalen und internationalen Kontext
- Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung

Unsere Anforderungen:

- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Kunstgeschichte, der Kunstwissenschaften oder vergleichbarer Studiengänge
- nachgewiesener Schwerpunkt in Architektur- und Designgeschichte
- Forschungserfahrung sowie einschlägige Publikationstätigkeit
- allgemeine dienstrechtlichen Voraussetzungen
- Einstellungsvoraussetzungen nach § 58 Landeshochschulgesetz

Im Rahmen der Internationalisierung der Hochschule sollen die Bewerberinnen und Bewerber über internationale Erfahrungen und Kontakte sowie über aktive Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere Englisch, verfügen, um auch fremdsprachige Lehrveranstaltungen anbieten zu können.

Nähere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Berufungskommission, Prof. Achim Hack (Tel. 03841/753-7289, E-Mail: achim.hackhs-wismar.de).

Wir bieten

- zertifizierte familiengerechte Hochschule mit Total-E-Quality-Prädikat
- teamorientierten Hochschulumfeld mit abwechslungsreichem Arbeitsplatz
- eine attraktive Altersabsicherung
- eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
- die Möglichkeit zur Weiterbildung
- flexible Arbeitszeiten
- Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
- 30 Tage Urlaub
- die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
- die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
- Ladestation für E-Autos in Campusnähe
- kostenlose Parkmöglichkeiten in Campusnähe

Bewerbungen mit mindestens folgenden Unterlagen: ausführlicher Lebenslauf mit Projektverzeichnis und ggfls. eingeworbenen Dritt- und/oder Forschungsmitteln, Publikationsliste, Vortrags- und Lehrtätigkeit (samt beruflichem und wissenschaftlichem Werdegang) sowie ein schlüssiges Konzept für die Forschung und die Lehre an der Fakultät Gestaltung der Hochschule Wismar senden Sie bitte digital als eine pdf-Datei bis zum 09.03.2025 über das Portal BITE:

https://stelle.pro/de/jobposting/8ea6821edf0a8856c1f1025a32cd1e0fcd9e5d820/apply

Die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 Landeshochschulgesetz M-V. Die dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren wird in § 61 Landeshochschulgesetz M-V geregelt.

Die Hochschule Wismar strebt die Erhöhung des Frauenanteils in der Professorenschaft an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Hochschule Wismar unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (§ 9 Abs. 1 Gleichstellungsgesetz).

Die Hochschule ist Trägerin des TotaI-E-Quality-Prädikates und als Familiengerechte Hochschule zertifiziert und unterstützt die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Bewerbungskosten können von der Hochschule Wismar nicht übernommen werden, dies gilt auch für evtl. Vorstellungsgespräche.

*§ 58 LHG MV
"(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. pädagogische Eignung,

3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

4. darüber hinaus, je nach den Anforderungen der Stelle,

a) zusätzliche wissenschaftliche Leistungen (Absatz 2),

b) zusätzliche künstlerische Leistungen oder

c) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.

(2) Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a werden in der Regel im Rahmen einer Juniorprofessur oder durch eine Habilitation erbracht; im Übrigen durch gleichwertige wissenschaftliche Leistungen im Rahmen einer Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit in der Wirtschaft oder in einem anderen gesellschaftlichen Bereich im In- oder Ausland. Satz 1 gilt nur bei der Berufung in ein erstes Professorenamt. Die Qualität der für die Besetzung einer Professur erforderlichen zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen wird ausschließlich und umfassend in Berufungsverfahren bewertet.

(3) Auf eine Stelle, deren Funktionsbeschreibung die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, ist vorrangig zu berufen, wer eine Zweite Staatsprüfung oder eine gleichwertige Qualifikation sowie eine mindestens dreijährige Schulpraxis nachweist. Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe c erfüllen; in besonders begründeten Ausnahmefällen können solche Professorinnen und Professoren berufen werden, die die Einstellungsvoraussetzungen nach Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a oder b erfüllen.

(4) Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und den Absätzen 2 und 3 als Professorin oder Professor auch eingestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und pädagogische Eignung nachweist.

(5) Professorinnen und Professoren mit ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Aufgaben müssen zusätzlich die Anerkennung als Fachärztin oder Facharzt nachweisen, soweit für das betreffende Fachgebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine entsprechende Weiterbildung vorgesehen ist."

Quellennachweis:
JOB: W2-Professur "Kunstgeschichte", Wismar. In: ArtHist.net, 21.01.2025. Letzter Zugriff 22.01.2025. <https://arthist.net/archive/43753>.

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