Exzellenten wissenschaftlichen Nachwuchs fördert die Universität
Hamburg durch Juniorprofessuren.
Die Universität will den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre
erhöhen. Sie ist deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders
interessiert. Frauen werden nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz bei
gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt.
Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren erhalten Bezüge nach der
Besoldungsgruppe W1 des Gesetzes zur Reform der Professorenbesoldung.
Fakultät für Geisteswissenschaften/Fachbereich Kulturgeschichte und
Kulturkunde ist ab 01.10.2009 eine
Juniorprofessur
für Kunstgeschichte
(Kennziffer JP 115)
zu besetzen.
Aufgabengebiet: Vertretung des Faches in Forschung und Lehre.
Einstellungsvoraussetzungen: Gemäß § 18 Hamburgisches Hochschulgesetz.
Juniorprofessorinnen/Juniorprofessoren haben eine zeitlich gestaffelte
Lehrverpflichtung von vier bis sechs Lehrveranstaltungsstunden.
Sofern die Bewerberin/der Bewerber vor oder nach der Promotion als
wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlicher Mitarbeiter oder
als wissenschaftliche Hilfskraft beschäftigt wurde, sollen Promotions-
und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen
haben (gemäß § 18 Abs. 4 Hamburgisches Hochschulgesetz).
Schwerbehinderte haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten
Bewerberinnen/Bewerbern gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher
Leistung.
Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, vorerst nur Schriften- und
Lehrverzeichnis und eine Darlegung der Lehrerfahrungen sowie der
Vorstellungen zur Lehre werden unter Angabe der Kennziffer bis zum
03.02.2009 erbeten an die Präsidentin der Universität Hamburg, Referat
Organisation & Personalentwicklung -631.6-, Moorweidenstraße 18, 20148
Hamburg.
Reference:
JOB: Juniorprofessur Kunstgeschichte (Univ. Hamburg). In: ArtHist.net, Jan 10, 2009 (accessed Oct 23, 2025), <https://arthist.net/archive/31126>.