Bildung und Wissenschaft droht mit der geplanten Urheberrechtsnovellierung
ein Desaster Appell für ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres
Urheberrecht in Deutschland
Stellungnahme von prometheus Das verteilte digitale Bildarchiv für
Forschung & Lehre e.V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines
Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft ("Zweiter Korb")
Am 3. Januar 2006 hat das Bundesministerium der Justiz (BMJ) den neuen
Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der
Informationsgesellschaft ("2. Korb") veröffentlicht, der per
Kabinettsentscheid am 22. März 2006 bestätigt wurde. Die Absicht des Bundes
und der Länder, das deutsche Urheberrecht der Entwicklung im Bereich der
digitalen Informations- und Kommunikationstechnologie anzupassen und
rechtliche Klarheit für deren Nutzungsmöglichkeiten in Bildung und
Wissenschaft herbeizuführen, ist prinzipiell begrüßenswert. Doch schon die
bisherige Novellierung des Urheberrechtsgesetzes hat für Bildung und
Wissenschaft zu einschneidenden Behinderungen und zu unakzeptablen
Einschränkungen der grundgesetzlich garantierten Rechte bei der öffentlichen
Zugänglichkeit und der digitalen Nutzung von veröffentlichten Werken
geführt, die sich mit dem Inkrafttreten des sog. "Zweiten Korbs" weiter zu
verschärfen drohen.
Mehrere der im sog. "Zweiten Korb" geplanten Regelungen widersprechen aus
der Perspektive von Forschung und Hochschullehre schwerwiegend und
unangemessen dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel eines "bildungs- und
wissenschaftsfreundlichen Urheberrechts".
So fällt nach vorliegendem Entwurf die bis Ende 2006 befristet geltende
Schrankenregelung § 52a UrhG weg, nach der eine öffentliche
Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützten Materials im Rahmen der
Veranschaulichung des Unterrichts, z.B. in digitalen Semesterapparaten,
erlaubt ist. Denjenigen Hochschulen, die sich den bildungspolitisch
gewollten und mit Bundesmitteln geförderten e-Learning-Initiativen
angeschlossen haben, wird nun rückwirkend die Rechtsgrundlage entzogen. Will
die Bundesregierung wirklich diese Hochschulentwicklung zurückdrehen und
Bildung und Wissenschaft vom sinnvollen Gebrauch der digitalen Medien
ausschließen? Sollen mehrere Milliarden Euro an öffentlichen Mitteln, die
dafür bisher investiert wurden, in den Sand gesetzt werden?
Hier besteht dringender Handlungsbedarf! Wir ersuchen vehement darum, § 52a
beizubehalten und den Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft weiter
anzupassen. Hierzu ist die Befristung dieses Paragraphen aufzuheben oder
wenigstens die Befristung um mindestens weitere 5 Jahre zu verlängern, auch
um eine wesentliche Verbesserung dieses Paragraphen entsprechend den
Bedürfnissen von Bildung und Wissenschaft zu erreichen.
Wer mit der Praxis des aktuellen Wissenschaftsbetriebs und insbesondere der
gängigen Einbindung einzelner Institute in die Hochschulintranets vertraut
ist, dem/der wird besonders die Regelung im neuen § 52b (Entwurf) absurd
erscheinen: Diesem neu eingefügten Paragraphen zufolge soll eine Wiedergabe
von Werken aus den elektronischen Beständen einer Bibliothek, eines Archivs
oder Museums nur an eigens eingerichteten elektronischen Leseplätzen in der
Institution selbst möglich sein. Gerade in der Ortsungebundenheit liegt aber
der grundlegende Vorteil der digitalen Ressourcen. Der § 52b zwingt die
Nutzer/innen (wie in der bisherigen analogen Nutzung) nun wieder in die
Bibliothek und an einen "elektronischen Leseplatz" - insofern er nicht
gerade besetzt ist -, um die Ressource online einzusehen. Unklar ist zudem,
ob diese überhaupt ausgedruckt werden darf oder vom Bildschirm abgeschrieben
werden muss. Ergebnis ist eine absurde Verschlechterung der
Informationsversorgung gegenüber dem analogen Zeitalter, als man ein Buch
oder eine Zeitschrift wenigstens ausleihen und mitnehmen durfte.
Wie kann es sein, dass vor diesem Hintergrund im Regierungsentwurf behauptet
wird, diese Regelungen hätten keine Auswirkung auf die öffentlichen
Haushalte? Es entstehe angeblich "kein zusätzlicher Vollzugsaufwand, da
organisatorische Umstellungsarbeiten zur Umsetzung des Gesetzes nicht
erforderlich" seien. Wenn die erste deutsche Universitätsbibliothek die
umliegenden Liegenschaften aufkaufen muss, um dorthin ihre Leseräume zu
erweitern, wird auch das BMJ möglicherweise die Absurdität dieser
Formulierung begreifen.
Es reicht nicht abzuwarten! Nun sind alle Institutionen von Wissenschaft und
Kultur, Lehrende und Studierende gleichermaßen aufgefordert, für ein
angemessenes, zukunftsweisendes und nachhaltiges Urheberrecht einzustehen.
Was können Sie tun?
- Unterstützen Sie das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und
Wissenschaft", indem Sie die Göttinger Erklärung zum Urheberrecht für
Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004 unterzeichnen, die von den großen
deutschen Wissenschaftsorganisationen, über 260 Fachverbänden und über 3700
Einzelpersonen getragen wird (http://www.urheberrechtsbuendnis.de/).
- Fordern Sie Ihre Rektoren/-innen, Präsidenten/-innen und
Direktoren/-innen sowie Ihre Studierendenvertreter und ASten auf, sich
schriftlich gegen den Regierungsentwurf zu stellen! Sie können sich dabei an
der vollständigen Stellungnahme von prometheus e.V. sowie an der
umfangreichen Stellungnahme des Urheberrechtsbündnisses orientieren.
Diese finden Sie unter:
http://www.prometheus-bildarchiv.de/downloads/prometheus_Stellungnahme.pdf
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/ABStellungnahmeKorb2.pdf
- Wenden Sie sich an Ihre zuständigen Bundestagsabgeordneten und fordern
Sie diese auf, dafür Sorge zu tragen, dass das Gleichgewicht der Interessen
von Urhebern und Nutzern ausgewogen bleibt und in der digitalen
Informationsgesellschaft nicht zu Ungunsten von Bildung und Wissenschaft
verschoben wird!
Im globalen Wettbewerb werden Bildung und Wissenschaft in Deutschland
künftig durch das restriktive geplante Urheberrecht massiv benachteiligt und
von der Informationsgesellschaft weitgehend abgekoppelt. Dies läuft allen
bildungspolitischen Absichtserklärungen der Landesregierungen und der
Bundesregierung zuwider!
prometheus Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung und Lehre e.V.
(www.prometheus-bildarchiv.de)
21. April 2006
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prometheus Das verteilte digitale Bildarchiv für Forschung & Lehre e.V.
ist aus einem bundesweiten Verbundprojekt hervorgegangen, das 2001-2004 im
Rahmen des Programms "Neue Medien in der Bildung" vom Bundesministerium für
Bildung und Forschung gefördert wurde (http://www.prometheus-bildarchiv.de).
prometheus hat mit Bundesmitteln ein verteiltes digitales Bildarchiv für die
Kunst- und Kulturgeschichte realisiert, in dem unterschiedliche digitale
Bilddatenbanken von Museen, Hochschulinstituten, Bibliotheken, Archiven und
anderen Forschungseinrichtungen zusammengeführt und über eine gemeinsame
Oberfläche für einen spezifischen Anwenderkreis in Lehre und Forschung
bereitgestellt werden.
prometheus e.V. ist Unterzeichner der Göttinger Erklärung zum Urheberrecht
für Bildung und Wissenschaft vom 5. Juli 2004.
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Dr. Holger Simon (Vorstandsvorsitzender prometheus e.V.), Kunsthistorisches
Institut der Universität zu Köln, holger.simon at uni-koeln.de
Dr. Ute Verstegen (Vorstandsmitglied prometheus e.V., Arbeitsbereich
Rechtsfragen), Lehrstuhl für christliche Archäologie und Kunstgeschichte,
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, eMail: ute.verstegen at
theologie.uni-erlangen.de
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Dr. Ute Verstegen
LS Christliche Archäologie und Kunstgeschichte
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Kochstr. 6, D-91054 Erlangen
Fon: ++49-9131-8522035, Fax: ++49-9131-8522034
eMail: ute.verstegentheologie.uni-erlangen.de
http://www.theologie.uni-erlangen.de
http://www.ute-verstegen.de
Reference:
ANN: Stellungnahme von prometheus zur Urheberrechtsnovellierung. In: ArtHist.net, Apr 26, 2006 (accessed Mar 15, 2026), <https://arthist.net/archive/28166>.