JOB 20.01.2019

Bezirkskonservator/in, Marburg

Marburg, 01.04.2019
Bewerbungsschluss: 28.02.2019

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen ist in der Abteilung
Bau- und Kunstdenkmalpflege zum 1. April 2019 die Stelle

eines Bezirkskonservators (m/w/d)

zu besetzen.

Die unbefristete Vollzeitstelle ist nach Besoldungsgruppe A 13 (höherer Dienst) BBesG bzw. der Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 1 TV-H bewertet. Die Einstellung und Zuordnung zu den Stufen erfolgt je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen im Beamten- oder Beschäftigtenverhältnis.

Die Aufgabengebiete umfassen die
- fachliche Beratung und Erstellung von Gutachten zur Instandsetzung und
Nutzung von Baudenkmälern
- Mitwirkung am Vollzug des Hessischen Denkmalschutzgesetzes im Rahmen der Einvernehmensherstellung
- Bewilligung von Zuwendungen des Landes und fachliche Begleitung der Ausstellung von Bescheinigungen für steuerliche Vergünstigungen
- Wahrnehmung der denkmalpflegerischen Interessen als Träger öffentlicher
Belange bei Planungen
- Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Führungen und Publikationen.

Einstellungsvoraussetzung ist ein abgeschlossenes universitäres Studium (TU, TH) der Fachrichtung Architektur oder Kunstgeschichte mit berufsqualifizierender Schwerpunktbildung sowie den Abschlüssen Diplom, Master oder Magister Artium. Promotion ist ebenso erwünscht wie ein Volontariat oder ein Aufbaustudium der Denkmalpflege. Weitere Voraussetzungen sind einschlägige Berufserfahrung im Umgang mit baugeschichtlichen und denkmalpflegerischen Fragestellungen, Grundkenntnisse der hessischen Denkmallandschaft und die Fähigkeit, konservatorische Positionen überzeugend und konstruktiv vorzutragen. Dazu ist in hohem Maße Verhandlungsgeschick und Kommunikationsfähigkeit erforderlich. Die Fahrerlaubnis Klasse B wird ebenso erwartet wie die Bereitschaft zum Führen von Dienstfahrzeugen. Dienstort ist Marburg.

Das Land Hessen strebt gemäß § 9 Abs. 1 HGlG eine generelle Erhöhung des Frauen-anteils in allen Bereichen und Positionen an, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Die Stelle kann gemäß Abs. 2 grundsätzlich in Teilzeit besetzt werden, es muss jedoch gewährleistet sein, dass die Stelle in vollem Umfang besetzt wird.

Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen werden im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB IX bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist der Bewerbung beizufügen.

Für die Beschäftigten des Landes Hessen besteht, zunächst bis Ende 2019, die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Hessen.

Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.

Für weitergehende Auskünfte stehen Herr Prof. Zietz und Herr Wionski vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Tel.: (06421) 68515 - 33 bzw. (0611) 6906 - 156 zur Verfügung.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen (Bewerbungen per Mail sind nicht erwünscht) senden Sie bitte bis spätestens zum 28. Februar 2019 (Post- oder Eingangs-stempel des CCP beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst) an:

Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Competence Center Personal, CCP O 2,
Rheinstr. 23 - 25,
65185 Wiesbaden

Bitte reichen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen nur in Kopie (keine Mappen) ein, da diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet werden. Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehen, werden durch uns nicht erstattet.

Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutzgrundverordnung und den datenschutzrechtlichen Vorschriften des Landes Hessen:

Personenbezogene Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) vom LfDH und vom Competence-Center Personal des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst nur so lange gespeichert, wie es für die Zwecke des Aus-schreibungsverfahrens erforderlich ist.

Personenbezogene Daten abgelehnter Bewerberinnen und Bewerber werden spätes-tens sechs Monate nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens gelöscht.

Quellennachweis:
JOB: Bezirkskonservator/in, Marburg. In: ArtHist.net, 20.01.2019. Letzter Zugriff 20.04.2024. <https://arthist.net/archive/19985>.

^