JOB 19.05.2017

W 2 Professur für Kunstgeschichte

Dresden, 01.04.2018
Bewerbungsschluss: 30.06.2017

Hochschule für Bildende Künste Dresden

An der Hochschule für Bildende Künste Dresden ist zum 1. April 2018 eine
W2-Professur für allgemeine Kunstgeschichte
neu zu besetzen.
Gesucht wird eine Persönlichkeit, die herausragende Leistungen auf dem Gebiet der älteren und/oder frühneuzeitlichen Kunstgeschichte erbracht hat und in der Lage ist, die Kunstgeschichte bis zu dem Zeitraum um 1800 in ihrer gesamten Breite in der Lehre für alle Studiengänge an der Hochschule zu vertreten. Erwartet wird die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit kulturwissenschaftlichen und theoretischen Diskursen, die es erlauben historische Kontexte aus aktueller Perspektive zu befragen. Erwartet wird zudem die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den anderen Fachgebieten der HfBK Dresden. Lehrerfahrungen an einer Kunsthochschule und Erfahrungen in interdisziplinären Zusammenhängen sind von Vorteil. Voraussetzung für eine Berufung sind eine Promotion in Kunstgeschichte und eine Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen.
Die HfBK Dresden besitzt das Promotionsrecht in Kunstgeschichte und legt Wert auf die Qualifizierung von künstlerischem wie wissenschaftlichem Nachwuchs.
Zu den Aufgaben der Professur gehören Tätigkeiten in Lehre und Forschung, insbesondere die Durchführung von kunstgeschichtlichen Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare, Praxisübungen etc.) für die Studierenden beider Fakultäten an der HfBK Dresden, die Betreuung von Studienprojekten, Seminararbeiten, die Abnahme von Prüfungen und die Einwerbung von Drittmitteln.
Neben der Wahrnehmung der Aufgaben in der Lehre wird die Mitarbeit in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung sowie die Zusammenarbeit mit Institutionen der Kunst und Kultur im In- und Ausland erwartet.
Die Berufungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 58 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG), die Dienstaufgaben sowie die dienstrechtliche Stellung der Professur aus § 67 und § 69 SächsHSFG. Der Umfang der Lehrverpflichtung richtet sich nach der Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen (DAVOHS) und beträgt derzeit 8 Semesterwochenstunden.
Die Hochschule für Bildende Künste Dresden strebt einen hohen Anteil von Frauen in der Lehre an. Qualifizierte Bewerberinnen sind deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bewerbungen Schwerbehinderter werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Einstellung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis, bei Erstberufungen jedoch zunächst auf Probe in einem befristeten Arbeitsverhältnis für den Zeitraum von zwei Jahren. Über die Weiterbeschäftigung als Beamter auf Lebenszeit oder in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis entscheidet der Rektor spätestens 4 Monate vor Ablauf der Probezeit auf Vorschlag des Dekans, dem eine Stellungnahme des Fakultätsrates beizufügen ist. Bewerbungen mit tabellarischem Lebenslauf, Überblick über die bisherigen Leistungen, Nachweis der Lehrerfahrungen, beglaubigte Kopie der Urkunde über den höchsten akademischen Grad sowie eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses sind unter Angabe der Kennzahl I/42 bis zum 30. Juni 2017 (Posteingang Hochschule) zu richten an: Hochschule für Bildende Künste Dresden, Referat Personalangelegenheiten, Güntzstraße 34, 01307 Dresden.

Quellennachweis:
JOB: W 2 Professur für Kunstgeschichte. In: ArtHist.net, 19.05.2017. Letzter Zugriff 19.04.2024. <https://arthist.net/archive/15558>.

^