REV 26.04.2012

Brandt, Sigrid; Haspel, Jörg; Petzet, Michael (Hrsg.): Weltkulturerbe und Europäisches Kulturerbe-Siegel in Deutschland

Rezensiert von Daniela Spiegel
Redaktion: Hans Georg Hiller von Gaertringen
Click to enlarge

Die Auszeichnung einer Kulturstätte als Weltkulturerbe, sei es ein Baudenkmal, eine Landschaft oder gar eine ganze Stadt, ist stets ein Politikum. Mit der wachsenden Zahl von Orten, denen auf diese Weise „Weltbedeutung“ zuerkannt wird, steigen nicht nur Selbstbewusstsein und Renommee der Staaten, auf deren Territorium sich die jeweiligen Stätten befinden. Verbunden sind damit auch direkte wirtschaftliche Vorteile, da die Verleihung dieses, einen lohnenden Besuch gewissermaßen garantierenden „Qualitätssiegels“, eine immense Anziehungskraft auf Touristen ausübt. Allerdings sind die Erfolgsaussichten bei Bewerbungen deutscher Kulturdenkmäler derzeit gering, hat sich doch die UNESCO in ihrer „Globalen Strategie“ zum Ziel gesetzt, die bisherige Eurozentriertheit bei der Auswahl ihrer Welterbestätten abzubauen. Eine Restchance bieten die neuen Richtlinien bei der inhaltlichen Auswahl, nach denen beispielsweise Naturerbestätten und Industriedenkmäler, die bislang weniger Berücksichtigung fanden, stärker gefördert werden sollen, ebenso wie internationale und serielle Bewerbungen, bei denen mehrere Länder gemeinsam einen Antrag stellen, um ein transnational vorkommendes bauliches Phänomen oder auch das Gesamtwerk eines Architekten auszuzeichnen. Seit einiger Zeit gibt es von europäischer Seite Initiativen für ein eigenes Europäisches Kulturerbesiegel, dessen Einführung für 2013/14 geplant ist. Mit dem EU-Siegel sollen – in Abgrenzung zum Weltkulturerbe – Stätten oder Kulturgüter ausgezeichnet werden, „die symbol- und beispielhaft für die europäische Einigung sowie für die Ideale und die Geschichte Europas und der Union stehen“ (S. 24). Demnach steht, abgesehen von den wirtschaftlichen Erwägungen, der didaktische bzw. identitätsstiftende Aspekt deutlich vor dem konservatorischen Aspekt der (Substanz-)Bewahrung.
Seit Jahren werden diese neuen Entwicklungen sowie die Potenziale deutscher Nominierungen in Kreisen von Denkmalpflegern, Industriearchäologen und anderen Fachleuten diskutiert.
Mit Sigrid Brandt, Jörg Haspel und Michael Petzet haben sich drei dieser Spezialisten aufgemacht, die Beiträge gleich zweier diesbezüglicher Fachtagungen zusammenzuführen.[1] Das neueste Heft des deutschen Nationalkomitees von ICOMOS enthält Beiträge sowohl eines Workshops von ICOMOS Deutschland zum Thema „European Heritage Label und Weltkulturerbe“ (20.-21. November 2009 in Berlin) als auch des 14. TICCIH-Weltkongresses für Industriearchäologie zum Thema „Industrial Heritage, Ecology and Economy“ (30. August – 5. September 2009 in Freiberg/Sachsen).

Das Auftaktkapitel des nach Denkmalgattungen und Nominierungsarten geordneten Bandes ist mit mehreren übergreifenden Beiträgen eine sehr gute Einführung zu den nachfolgend behandelten Hauptthemen; allein der Beitrag von Barbara Engels (S. 16–17) zum Naturerbe findet keine inhaltliche Fortsetzung im Heft und bleibt somit isoliert. Von besonderer Relevanz sind Sigrid Brandts Erläuterungen zur Genese des für 2013/14 geplanten Europäischen Kulturerbesiegels (S. 22-25), das im Gegensatz zu der seit vier Jahrzehnten etablierten und in der breiten Öffentlichkeit bekannten Welterbeliste der UNESCO, bislang nur den wenigsten bekannt ist.
Aufgrund der unterschiedlichen Provenienz der Beiträge ist der Hauptteil, was die Verortung der einzelnen Beiträge betrifft, nicht immer so stringent wie die Kapitelüberschriften es suggerieren. Auch was die Argumentationslinie betrifft, sind die thematisch durchweg spannenden Beiträge nicht alle gleich überzeugend. Beispielsweise bleibt im ersten Kapitel zu „Erweiterungen und Ergänzungen von Welterbestätten“ unklar, welche inhaltlichen Gründe für eine abermalige Erweiterung der bereits zweimal erweiterten Welterbestätte Schlösser- und Parks von Potsdam / Berlin sprechen, die über die bloße Vervollständigung hinausgehen (Gabriele Horn, S. 28-33). Im Beitrag zur Völklinger Hütte (Axel Böcker, S. 34) erfährt man weder, was es mit der dortigen „Weltkulturerbe GmbH“ auf sich hat, noch wird erklärt, warum die drei, auf dem – leider nicht lesbar beschrifteten – Plan vorgeschlagenen Erweiterungsbereiche nicht von Beginn an Teil des Welterbes Völklinger Hütte waren.
Andere Artikel wie der von Winfried Brenne über die ADGB-Bundesschule bei Bernau (S. 35-36) und der von Irmela Spelsberg über den Park Branitz bei Cottbus (S. 37-40) stellen zwar einleuchtend die besondere Bedeutung der möglichen Kandidaten heraus, allerdings bleiben Zweifel bestehen, inwiefern die UNESCO dementsprechenden Empfehlungen folgen würde. Schließlich bezieht sich die bereits eingetragene „Welterbestätte Bauhaus“ keineswegs auf alle herausragenden Bauten von Bauhäuslern sondern explizit auf die bauhauseigenen Ausbildungsstätten. Und Spelsbergs Hauptargument, man könne Fürst Pückler „als bedeutenden Parkschöpfer nur dann wirklich verstehen, wenn man sein gesamtes Lebenswerk ins Auge fasst“ (40), scheint insofern wenig stichhaltig, als die Intention der UNESCO bei der Ausweisung des Parks als Welterbestätte wohl nicht das Verständnis der Person Fürst Pücklers war. Leider verzichtet die Autorin darauf, mitzuteilen, zu welchen Ergebnissen die Studierenden des UNESCO-Studiengangs World Heritage Studies in Cottbus kamen, die bereits 2007 im Rahmen eines study projects das Potential von Branitz als Welterbe-Nominierung untersucht haben.
Die neue Hinwendung der Welterbekommission zu den internationalen und seriellen Nominierungen, mit denen sich dieses zweite Kapitel befasst, erscheint allein schon wegen des gemeinschaftsstiftenden Elements sinnvoll. Zudem ermöglichen sie es, nicht nur das Gesamtwerk eines Architekten zu schützen, sondern auch bestimmte städtebauliche oder architektonische Phänomene, die, gerade weil sie zeitgleich an verschiedenen Orten auftraten, von weltweiter historischer Relevanz sind. Umso bedauerlicher ist es, dass sich manche Autoren primär auf die von ihnen vorgestellten deutschen Denkmale beschränken. Erst im jeweils letzten Absatz werden die Möglichkeit einer seriellen Bewerbung (Beiträge Frank Pieter Hesse, S. 53–55, 56–59) oder sogar verschiedene Varianten der Bewerbung genannt (Matthias Dunger, S. 60–64, Eckhard Schinkel/Norbert Tempel, S. 50–52), ohne diese jedoch zu diskutieren oder die eventuellen Kooperationspartner bzw. -bauten genauer vorzustellen. Nur Volker Eidloth (S. 46–49) und Mitherausgeberin Sigrid Brandt (S. 65–67) stellen zunächst das Welterbepotential des allgemeinen Themas heraus, bevor sie es mit möglichen Bauten aus dem gesamteuropäischen Kontext unterfüttern, wenngleich auch hier die deutschen Beispiele als Ausgangs- wie Dreh- und Angelpunkt der Argumentation dienen.
Das dritte Kapitel ‚Denkmale, Ensembles und Kulturlandschaften’ erscheint als eine Art Sammelbecken für sonstige Welterbevorschläge für die Kultusministerkonferenz 2012, in dem sich dementsprechend hauptsächlich Industriestätten wiederfinden, darunter die ‚Elektropolis‘ Berlin (Jörg Haspel und Hubert Staroste, S. 74–78), die industrielle Kulturlandschaft des Ruhrgebiets (Norbert Tempel, S. 79–81) sowie der spektakuläre, bis dato kaum bekannte Ostbau der Firma Steiff in Giengen (Axel Föhl, S. 73). Allerdings gehen die jeweiligen Autoren bei der Herausarbeitung der globalen Bedeutung ihrer Bauten, die sie sowohl über die historisch-technischen Innovationen als auch über die Qualität der damit verbundenen Architekturen zu begründen versuchen, einer direkten Gegenüberstellung mit Vergleichsbauten aus dem Weg. Der von Klaus von Krosigk vorgestellte Jüdische Friedhof Berlin-Weißensee (S. 70–72) erscheint ebenso problematisch, da er in direkte Konkurrenz zu den von Hesse zuvor als serielle Bewerbung vorgeschlagenen sephardischen Friedhöfen treten könnte. Unverständlich bleibt die Zielrichtung des – gleichwohl durch die Frische seines journalistischen Duktus herausstechenden Artikels von Jürgen Tietz über das Berliner Kulturforum (S. 82–83), da völlig unklar bleibt, inwiefern ein Antrag auf Welterbestatus von Nationalgalerie und Philharmonie überhaupt geplant ist. Deutlich wird jedoch, dass das Kulturforum mit seiner komplexen, immer wieder scheiternden Planungsgeschichte als Gesamtanlage wohl kaum Chancen auf eine solche Auszeichnung hätte.
Im letzten Kapitel werden mögliche Kandidaten für das neue europäische Kulturerbe-Siegel vorgestellt. Bezüglich der beiden bereits von deutscher Seite gelisteten Gemeinschaftsanmeldungen „Eiserner Vorhang“ und „Stätten der Reformation“ gibt es nur einen Beitrag, die von Leo Schmidt vorgestellte Berliner Mauer (S. 86–89). Gerne hätte man hier noch mehr erfahren, nicht nur über die Auswahlkriterien und die vorgesehenen Stätten, sondern vor allem hinsichtlich der Überlegungen, wie eine europaweite Ausdehnung dieser Initiative aussehen könnte.
Was die argumentative Ausrichtung der Beiträge betrifft, sind die Beiträge von Andreas Schwarting (S. 100–102) und Anke Zalivako (S. 103–106) am stärksten, da sie – wie im zweiten Kapitel Sigrid Brandt und Volker Eidloth – nicht von einem Einzelbau, sondern von einem in verschiedenen Ländern auftretenden baulichen Phänomen ausgehen, in diesem Fall die zwischen 1927 und 1932 in Stuttgart, Brünn, Breslau, Neubühl bei Zürich, Wien und Prag entstandenen Werkbundsiedlungen einerseits, die in Deutschland, Russland, Frankreich und England errichteten experimentellen Wohnbauten mit zentralen Serviceeinrichtungen andererseits, und dessen Bedeutung für die Entwicklung Europas herausstellen. Interessant ist in dieser Hinsicht auch der Vorschlag von H. Walter Lack (S. 92–93), den Botanischen Garten von Berlin als Europäisches Kulturerbe auszuzeichnen, da sich die besondere europäische Bedeutung des materiellen Erbes hier nicht allein in den zweifelsohne herausragenden Bauten manifestiert, sondern vor allem in dem hier bewahrten und beforschten pflanzlichen Erbe des gesamten europäischen Kontinents.

Trotz einiger Schwächen und offen bleibender Fragen ist das neue ICOMOS-Heft eine überaus interessante Lektüre, die nicht nur im Hinblick auf die vorgestellten Bauten und Orte, sondern auch im Bezug auf die Auszeichnungsinitiativen Wissenslücken schließt und neue Impulse gibt. Gerade in der Kombination von einführenden Texten mit einzelnen Vorschlägen, deren selbständige Bewertung dem Leser durch den Abgleich mit den im Anhang zusammengestellten Dokumenten ermöglicht wird, leistet das Heft einen wichtigen Beitrag zu den seit Jahren geführten, aber nach wie vor aktuellen Debatten um nationale und internationale Auszeichnungen von Kulturstätten. Es ist das Verdienst der Herausgeber, die Debatten um diese auch gesellschaftspolitisch wichtigen Themen aus den engen Fachzirkeln herausgeholt und mit der „analogen“, eine breite Rezeption gewährleistenden Publikationsform, langfristig einer breiteren Öffentlichkeit als Diskussionsgrundlage zur Verfügung gestellt zu haben.

[1] Einige der Beiträge wurden bereits in anderer Form publiziert: Kunsttexte.de – E-Journal für Kunst- und Bildgeschichte, Sektion Denkmalpflege, Online-Ausgabe 1 (2010) (www.kunsttexte.de), industriekultur. Magazin für Denkmalpflege, Landschaft, Sozial-, Umwelt und Technikgeschichte, Ausgabe 3 (2011).

Brandt, Sigrid; Haspel, Jörg; Petzet, Michael (Hrsg.): Weltkulturerbe und Europäisches Kulturerbe-Siegel in Deutschland. Potentiale und Nominierungsvorschläge (= Icomos-Hefte des Deutschen Nationalkomitees, Bd. 51), Berlin: Hendrik Bäßler Verlag 2011
ISBN-13: 978-3-930388-26-4, 128 p., EUR 22,80

Empfohlene Zitation:
Daniela Spiegel: [Rezension zu:] Brandt, Sigrid; Haspel, Jörg; Petzet, Michael (Hrsg.): Weltkulturerbe und Europäisches Kulturerbe-Siegel in Deutschland. Potentiale und Nominierungsvorschläge (= Icomos-Hefte des Deutschen Nationalkomitees, Bd. 51), Berlin 2011. In: ArtHist.net, 26.04.2012. Letzter Zugriff 29.03.2024. <https://arthist.net/reviews/3140>.

Creative Commons BY-NC-NDDieser Text wird veröffentlicht gemäß der "Creative Commons Attribution-Noncommercial-No Derivative Works 4.0 International Licence". Eine Nachnutzung ist für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form unter Angabe des Autors bzw. der Autorin und der Quelle gemäß dem obigen Zitationsvermerk zulässig. Bitte beachten Sie dazu die detaillierten Angaben unter https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de.

^