REV-CONF 19.04.2017

Cash-Flow im späten Mittelalter

Bern, 23.–24.03.2017

Bericht von Guido Linke, Freiburg
Redaktion: Livia Cárdenas

Internationale Tagung. Cash-Flow im späten Mittelalter. Kirchliche und kommunale Bauvorhaben zwischen Konflikt und Konsens.

Angesichts der Maßlosigkeit gotischer Kathedralen wurde vor Längerem die These aufgestellt, die unproduktive Verbrennung von Kapital in diesen Riesenbauten habe „die mittelalterliche Wirtschaft getötet“ (R.S. Lopez). Wenngleich dieses Bild wohl auf irregeleiteten Vorstellungen von „produktiver“ Ökonomie beruht, deutet es das Volumen an, das die Geldströme derartiger Projekte annehmen konnten. Doch ist der Begriff „Cash-flow“ dafür ein sinnvolles Analysemodell oder nur ein Aufmerksamkeit heischender Anglizismus? Die von Richard Nemec (Bern) und Gerald Schwedler (Zürich) unter diesem Titel veranstaltete Tagung war keineswegs ein Fachkolloquium zur baubetriebswirtschaftlichen Finanzbuchhaltung, vielmehr blieb der ökonomische Ansatz verbunden mit dem Blick auf die gesellschaftlichen Kräfte, die in Bauprojekten miteinander und gegeneinander agierten.[1]

Nach einer Führung über die Gerüste des Berner Münsterchores durch den Direktor des gastgebenden Instituts für Kunstgeschichte, Bernd Nicolai, und Jürg Schweizer als Vertreter der Berner Münsterstiftung ging es in den Hörsaal. Christian Freigang (Berlin) stellte sich der Aufgabe, das im Tagungstitel angerissene Problemfeld in einem weit ausgreifenden Vortrag zu skizzieren. Ausgehend von Hochhausprojekten der Gegenwart zeigte er, dass in der spätkapitalistischen „Ökonomie der Aufmerksamkeit“ die rein finanzielle Objektrendite ergänzt wird um weniger leicht zählbares symbolisches Kapital wie die Attraktivität, das letztlich aber wieder geldwerte Umwegrendite schafft. Von dort führte der Weg zum spätgotischen Kirchenbau, durch den Geld in Seelenheil zu konvertieren war. Allerdings seien Spenden zum Bau nicht nur unmittelbar religiös motiviert gewesen, das finanzielle Engagement bei der „aedificatio“ und „reparatio“ sei auch ein Hebel, mit dem städtische Pfarreien sich aus der Abhängigkeit von fremden Patronatsherren zu lösen suchten. Zwar ist dieser Interpretation, für die die Münster von Ulm und Schwäbisch Gmünd als Beispiele genannt werden könnten, bereits früher entgegengehalten worden, dass noch so viele Bauinvestitionen und Spenden den patronatsrechtlichen Status einer Kirche niemals zu verändern im Stande gewesen seien. Doch konnte Freigang am Beispiel der Frankfurter Bartholomäuskirche plausibel machen, dass das Engagement der beiden am Bau beheimateten Institute, der Pfarrei bzw. des Stiftes, für die jeweils ihnen zugewiesenen Bauteile, das Langhaus bzw. den Chor, Machtverschiebungen im Gefüge der Kirchenverwaltung bewirkte oder zumindest sichtbar machte. Immer neu hätten die Verwalter des Bauvermögens zudem vor der Aufgabe gestanden, die Egoismen potenter Stifter, die auf die Segregation von Teilräumen als Privatkapellen aus waren, untereinander auszubalancieren und ihnen gegenüber das Kollektiv der Pfarrgemeinde zur Geltung zu bringen. Ausgehend von der 2007 publizierten Studie Gerhard Weilandts deutete Freigang den kapellenlosen Hallenumgangschor von St. Sebald in Nürnberg als aus dieser Raison d’être geborene Bauform. Doch sei eigentlich eher ein Turm als nicht parzellierbarer Baukörper das ideale bauliche Einheitssymbol. Man konnte Freigangs Interpretation vor der Folie der romantischen Idealisierung sehen, nach der die Fokussierung auf das gemeinschaftliche religiöse Ziel des Kathedralbaus die Einigkeit der christlichen Gesellschaft erzeugte. Einigkeit war eben stets lokal und ephemer und konnte auch eine nützliche Fiktion sein, denn je mehr Geld und Prestige am Bauprojekt hingen, desto gefährdeter war es durch Partikularinteressen, die sich zwar als Agenten des Gemeinwohls gerierten, aber eigene Ziele verfolgten, wie Bruno Klein (Dresden) anmerkte.

Michael Rothmann (Hannover) behandelte eingehender den Turmbau der Frankfurter Bartholomäuskirche im Kontext der Stadtgeschichte. Als Ausgangspunkt nahm er die dynamische Reaktion der Stadt auf ihre vernichtende Niederlage gegen eine Fürstenkoalition im Jahr 1389. Diese Schwächung habe zwar Konzessionen an die innerstädtischen Parteiungen erzwungen, denen in einer Ratserweiterung Zugang zum Stadtregiment gewährt wurde, die damit erfolgte Verbreiterung der Machtbasis habe dann aber wieder ein offensives Vorgehen erlaubt: Im Angesicht der drückenden Schuldenlast ging der Rat daran, seine Finanzhoheit auszubauen, namentlich indem er in der „Pfaffenrachtung“ die Klerusbesteuerung gegen erhebliche Widerstände durchsetzte. Nach einem die wiedergewonnene Handlungsfähigkeit demonstrierenden Rathausneubau konnte dann auf dem Gelände des aufgegebenen alten Rathauses mit dem Bau des Pfarrturms begonnen werden. Die anteilige Übernahme der Baukosten durch Rat, Stift und Pfarr-Baufabrik erscheine als Kennzeichen eines neuen Konsenses, der sich im stadtbildprägenden Turm ab 1415 sein eigenes Sinnbild geschaffen habe.

An einem zum Frankfurter Fall zeitgleich liegenden Vorgang verfolgte Barbara Schedl (Wien) die Rückwirkung kommunaler, durch dynastische Querelen innerhalb der habsburgischen Landesherrschaft überformter Konflikte auf die Bautätigkeit an der Wiener Stephanskirche. Schedls Quelle waren die Kirchmeisterrechnungen von 1404-1408, die gleichermaßen die eigentlichen Baukosten wie die Ausgaben für den laufenden liturgischen Betrieb erfassen. Dass es nicht immer die Finanzen waren, an denen der Weiterbau scheiterte, trat im Jahr 1408 zu Tage, als Geld genug in der Kasse war, der Bau aber dennoch ruhte, da nach den innerstädtischen Unruhen der Bauleiter fehlte. Hier wie an anderen Stellen der Tagung wurde deutlich, dass die kausale Verknüpfung politischer Zustände mit Baustockungen oder -konjunkturen fast stets auf Hypothesen beruht, da die Gründe für Geldmangel oder Baueifer selten explizit genannt werden.

Ähnlichen Fragen ging Gerhard Fouquet (Kiel) nach, der die Auseinandersetzung der Koblenzer Kommune mit dem Trierer Erzbischof an Hand der von 1276 bis 1289 laufenden Rechnungen zum Koblenzer Stadtmauerbau präsentierte (Thema gegenüber dem Tagungsprogramm geändert). Diese bereits 1888 edierte, in ihrer Bedeutung als „eine der ältesten kommunale Rechnungen nördlich der Alpen“ jedoch bislang nicht hinreichend gewürdigte Quelle erlaubte einen recht detaillierten Einblick in das an Windungen reiche Ringen der beiden Parteien um die Verwaltung der Steuereinnahmen besonders aus dem für den Mauerbau eingeführten Ungeld, einem Wegezoll. Wobei von nur zwei Parteien zu sprechen schon unzulässig ist, da der lokale Stiftsklerus nach Fouquet eine ebenso schwankende Stellung zwischen der städtischen „Universitas“ und dem auswärtigen geistlichen Oberherrn einnahm wie auch die Bürgergemeinde der Ritter, Schöffen und Ratsherren, die durchaus heterogen war. Namentlich der Umfang des „Bürger“-Begriffs sei im 13. Jahrhundert extrem limitiert und nicht mit späteren Zuständen zu verwechseln, mahnte Fouquet. Von der gemeinsamen Verwaltung der Gelder durch einen städtischen Laien und einen vom Erzbischof entsandten Kanoniker über die Teilung der Einnahmen im Jahr 1278, die sich als wenig tragfähiger Formelkompromiss erwies, schritt die Entwicklung in Koblenz fort zum militanten Konflikt in den Jahren 1281-1283. Im Streit um die Finanzhoheit formierte sich die Kommune, „Stadtfinanz und Gemeindebildung“ hingen zusammen. Aus der Sicht der Herrscher hieß dies: wenn sie frisches Geld wollten, mussten sie in Verhandlungen mit den Besteuerten treten und Konzessionen machen – ein aus der englischen Parlamentsgeschichte bekanntes Muster, wie Christian Hesse (Bern) anmerkte.

Für das Emanzipationsstreben der Städte gegenüber ihren bischöflichen Stadtherren, das sich in den Koblenzer Rechnungen spiegelt, steht in der Kunstgeschichte oft geradezu modellhaft das Straßburger Münster als „Bürger-Dom“. Sabine Bengel (Straßburg) informierte über den Stand der Forschung zur Bau-, Planungs- und Verwaltungsgeschichte der elsässischen Kathedrale, wobei deutlich wurde, dass die Ansprüche der Bischöfe auf Kontrolle über den Baufonds keineswegs schon im 13. Jahrhundert abgetan waren, sondern noch bis in das 15. Jahrhundert hinein erhoben wurden. Marc Carel Schurr (Straßburg) ergänzte, dass auch in der Vermittlung künstlerischer Ideen namentlich mit den beiden aufeinanderfolgenden Bischöfen aus dem Hause Lichtenberg zu rechnen sei. Markante Unterschiede der behandelten Bauvorhaben traten zu Tage, konnte doch eine Pfarrkirche oder gar eine Kathedrale nie in dem Maße ein „kommunales“ Bauvorhaben werden wie ein Rathaus oder eine Stadtmauer. Letztlich blieben sie immer Teil eines kirchlichen Vermögens mit entsprechendem fiskalischem Sonderstatus. Dass die Kirchenfabrik als Thema der Kanonistik längst nicht erschöpfend behandelt ist, wurde aus den Bemerkungen des Tagungsmitorganisators Gerald Schwedler deutlich.

Mit der Baufinanzierung von St. Peter in Rom, über die Hans W. Hubert (Freiburg i. Br.) referierte, ging der Blick über die Alpen auf ein Thema, das im Jubiläumsjahr von Luthers Wittenberger Thesenpublikation nicht fehlen durfte. In seiner Apologetik des Petersdoms differenzierte Hubert die populäre Vorstellung, dass es der Finanzbedarf des megalomanen Bauprojektes gewesen sei, der den forcierten Ablasshandel ausgelöst habe, so als ob sich die mit der reformatorischen Kritik einsetzende Wendung der europäischen Kirchengeschichte gewissermaßen auf dieses Bauvorhaben zurückführen ließe. Auslöser jenes von Luther inkriminierten Ablasshandels Albrecht von Brandenburgs war gewiss nicht der Neubau von St. Peter, sondern des Erzbischofs Ämterkumulation und die für diesen Verstoß gegen kanonisches Recht vom Papst dem Kardinal abgeforderte Buße, die der Papst eben teilweise in den Kirchenbau leitete. Hubert erinnerte daran, dass die Rolle des Ablasses bei der Baufinanzierung nicht nur römischer Kirchen längst etabliert war. Die Krise dieses Finanzierungsmodells habe sich mit Peruzzis Reduktionsplan von 1533, der die römischen Bauplanungen auf ein bezahlbares Maß zurückführte, in der Baugeschichte von St Peter niedergeschlagen. Nun wurde erstmals überhaupt, so Hubert, ein Bauplan mit einem Kostenansatz versehen.

Wo aber ist im Streit um die Finanzen der Architekt zu verorten? Die Frage nach seiner Rolle im Konzert der beteiligten Akteure illuminierte treffend das von Tagungsmitveranstalter Richard Nemec aus Nördlinger Akten gezogene Diktum eines Steinmetzen, „nicht der ist ein Narr, der die Kirchen baut, sondern die sind Narren, die ihn die Kirche bauen lassen.“ Die Schwierigkeiten beginnen mit der Quellenterminologie namentlich im Bezug auf die ambivalente Figur des „Baumeisters“, womit der „Kirchpfleger-Rechnungsführer“ ebenso wie der „Werkmeister-Architekt“ gemeint sein kann. Nach einigen Irrungen der älteren Forschung, die darauf aus war, Architektennamen zu finden, ist das Bewusstsein für die Problematik gewachsen, doch prominente Fälle bleiben unentschieden. Eher auf organisatorische Leitung hin deutete Marc Carel Schurr den Terminus „gubernator ecclesie“ für Meister Erwin in Straßburg. Die identische Amtsbezeichnung wird, worauf Hans W. Hubert hinwies, für Giottos Tätigkeit an der Florentiner Domopera verwendet, die keineswegs im architektonischen Entwerfen bestanden habe.

Die Rolle der Werkmeisters näher zu beleuchten übernahm dann Anne-Christine Brehm (Karlsruhe), die die Frage stellte, was ein Stadtrat überhaupt über die Kompetenz eines solchen Meisters wissen konnte, bevor er ihn unter Vertrag nahm und sich ihm somit in gewisser Weise auslieferte. Wie der Meister seine Qualifikation nachweisen konnte, war mangels etablierter Ausbildungsordnungen ungewiss. Dass der bewährte Vater oft als Referenz diente, verstärkte die Tendenz zur Formierung von Baumeisterdynastien. In der städtischen Prestigekonkurrenz waren einerseits spektakuläre bauliche Neuerungen erwünscht, andererseits aber kostensteigernde Extravaganzen von „Stararchitekten“ gefürchtet, womit die Tagung wieder so ziemlich in der Situation der Gegenwart angekommen war.

Ob Frankfurt, Koblenz, Wien oder Rom: überall betonten die Referenten die Aussichtslosigkeit des Vorhabens, einen Überblick über die Geldströme zu gewinnen, der den Anforderungen einer modernen Cash-flow-Analyse auch nur annähernd entspräche, was abschließend von wirtschaftshistorischer Seite Hans-Jörg Gilomen (Zürich) klarstellte. Somit wurde deutlich, dass die pfenniggenaue Präzision der Rechnungsbücher trügerisch ist angesichts der vielen Unschärfen, in die sie eingebettet ist. Insofern war der etwas abseits des Tagungsthemas liegende Beitrag von Dominik Lengyel (Berlin/Cottbus) über Unschärfe in Architekturrekonstruktionen dann doch eine passende Intervention zur Methodologie des Umgangs mit Wissenslücken. Angesichts der verführerischen Bildmacht der räumlichen Modelle, die in Archäologie und Bauforschung um sich greifen, plädierte Lengyel für eine asketische Haltung, die dem Betrachter den Hypothesencharakter der Rekonstruktion bewusst macht und ihm somit seinen mitschaffenden Anteil am Vergangenheitsbild vor Augen führt.


Anmerkung
[1] Tagungsprogamm: https://arthist.net/archive/14881 Eine Publikation der Tagungsbeiträge ist geplant. Ergänzt werden soll dies um Editionen von Rechnungsquellen, wozu derzeit in Bern mehrere Forschungsvorhaben laufen, die in einer Postersektion vorgestellt wurden.

Empfohlene Zitation:
Guido Linke: [Tagungsbericht zu:] Cash-Flow im späten Mittelalter (Bern, 23.–24.03.2017). In: ArtHist.net, 19.04.2017. Letzter Zugriff 29.03.2024. <https://arthist.net/reviews/15274>.

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