JOB 20.03.2017

Juniorprofessur Kuratorische Praxis & Kunstvermittlung, Uni Hildesheim

Stiftung Universität Hildesheim
Bewerbungsschluss: 13.04.2017

Prof. Dr. Thomas Lange, Stiftung Universitaet Hildesheim

An der Stiftung Universität Hildesheim ist im Institut für Bildende Kunst und Kunstwissenschaft des Fach-bereichs 2 Kulturwissenschaften und Ästhetische Kommunikation zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Junior-Professur (Bes.-Gr. W1)
für
Kuratorische Praxis und Kunstvermittlung

zu besetzen.

Aufgaben:
Die/der Stelleninhaber_in vertritt die Geschichte, Theorie und Praxis der kuratorischen Arbeit mit Werken der Bildenden Kunst und deren Vermittlung in Forschung und Lehre. Sie oder er soll innovative Ansätze zur Förderung einer fruchtbaren Auseinandersetzung zwischen Bildender Kunst und ihren Präsentationsformen, Künstler_innen, Vermittler_innen und Besucher_innen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) erforschen und entwickeln. Der Schwerpunkt der Juniorprofessur liegt auf dem Gebiet einer interdisziplinären, an Strategien zeitgenössischer Kunst anknüpfenden kuratorischen Praxis und deren Vermittlung in ihrem Verhältnis zum Ausstellungsformat und zur Ausstellungskonzeption. Hierzu zählt besonders die Zusammenarbeit mit renommierten Museen und Ausstellungsinstitutionen in Hildesheim und der Metropolregion.
Den Schwerpunkt der Lehre bilden die kunstwissenschaftlichen und kunstvermittelnden Module der kulturwissenschaftlichen BA- und MA-Studiengänge sowie der Lehramtsstudiengänge.

Voraussetzungen:
Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes Studium und eine hervorragende Promotion im Fach Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft sowie einschlägige Erfahrungen mit der Organisation und Durchführung von Ausstellungen und/oder der Erprobung zeitgemäßer Vermittlungsformen in enger Verbindung zur künstlerischen Praxis.

Erste Veröffentlichungen, die sich mit aktuellen Fragen der Ausstellungspraxis beschäftigen, sind ebenso erwünscht wie Erfahrungen in interdisziplinären Forschungszusammenhängen sowie mit der Einwerbung von Drittmitteln.

Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 30 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Bei Juniorprofessuren erfolgt die Beschäftigung durch die Stiftung Universität Hildesheim befristet für die Dauer von zunächst drei Jahren. Das Dienstverhältnis kann um bis zu drei Jahre verlängert werden, wenn eine Lehrevaluation und eine auswärtige Begutachtung der Leistungen in Forschung oder Kunst dies rechtfertigen.

Die Stiftung Universität Hildesheim hat sich ein Leitbild gegeben, in dem sie Wert auf Gender- und Diversitykompetenz legt.

Die Stiftung Universität Hildesheim will die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern besonders fördern. Sie strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an in Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.

Bewerbungen von Bewerber_innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Weitere Auskünfte erteilt der Dekan des Fachbereichs, Prof. Dr. Jens Roselt, Tel.: 05121-883-20702, E-Mail: roseltuni-hildesheim.de.

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Liste der Veröffentlichungen, Lehrveranstaltungen) bis zum 13.04.2017 unter Angabe der Kennziffer 2017/24 zu richten an den Präsidenten der Universität Hildesheim, Dezernat für Personal- und Rechtsangelegenheiten, Universitätsplatz 1, 31141 Hildesheim.

Quellennachweis:
JOB: Juniorprofessur Kuratorische Praxis & Kunstvermittlung, Uni Hildesheim. In: ArtHist.net, 20.03.2017. Letzter Zugriff 23.04.2024. <https://arthist.net/archive/14988>.

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