ANN 04.11.2019

Förderprogramm 2020 (BKM)

Deadline/Anmeldeschluss: 01.02.2020

Beate Störtkuhl

Vielstimmige Erinnerung - gemeinsames Erbe - europäische Zukunft:
Kultur und Geschichte der Deutschen und ihrer Nachbarn im östlichen Europa

AUSSCHREIBUNG
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) fördert auf der Grundlage des § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Projekte zur Erforschung und Vermittlung von Kultur und Geschichte der Regionen des östlichen Europas, in denen Deutsche gelebt haben bzw. heute noch leben.
Für 2020 wird erneut ein Förderschwerpunkt zum oben genannten Rahmenthema ausgeschrieben, mit dem Ziel, insbesondere jüngere Interessenten anzusprechen.
Es sollen Vorhaben angeregt werden, die sich innovativ und kreativ mit der Thematik auseinandersetzen und sich attraktiver, zeitgemäßer Formate bedienen. Der internationale Dialog und das europäische Verständnis sollen gefördert, kulturelle Verflechtungen in den Blick genommen, Austauschprozesse gestärkt und national beschränkte Sichtweisen erweitert werden. Kooperationen mit Partnern im östlichen Europa im Sinne des Shared Heritage sind erwünscht. Aspekte von Flucht, Vertreibung, Deportation und Integration sind ebenso eingeschlossen wie Projekte zu deutsch-jüdischen Lebenswelten im östlichen Europa.
An den akademischen Nachwuchs wendet sich das Modul "Wissenschaft", in dem Summer Schools (oder vergleichbare Formate) beantragt werden können, die sich mit unterschiedlichen Perspektiven des gemeinsamen kulturellen Erbes im östlichen Europa und seiner Zukunft befassen. Das Modul "Kulturelle Vermittlung" für grenzüberschreitende Begegnungsformate für Jugendliche und junge Erwachsene in den Bereichen Theater, Literatur, Kunst und Musik spricht einen allgemeinen Interessentenkreis an. Die BKM lässt sich bei der Auswahl der zu fördernden Projekte durch eine unabhängige Jury bzw. durch zusätzliche Experten beraten.


I. Modul Wissenschaft
1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Veranstaltungen, die sich an Studierende und Nachwuchswissenschaftler/innen (Promovierende, Post-Docs) der Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften richten, insbesondere der Geschichte, Germanistik, Literatur- und Sprachwissenschaft, Volkskunde/ Europäische Ethnologie, Museologie, Restaurierungs- und Denkmalwissenschaften, Archiv-, Bibliotheks-, Informations- und Dokumentationswesen und verwandte Fächer. Innerhalb des Rahmenthemas sind thematische, regionale oder zeitliche Akzentsetzungen möglich. Der Erwerb von ECTS-Credits soll ermöglicht werden, ist aber nicht zwingende Voraussetzung.
2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang.
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen, sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.
3. Antragstellung
Bewerben können sich Universitäten, Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen (z. B. Forschungsinstitute, Bildungseinrichtungen), die zum o.g. Themenfeld eine Summer School (oder vergleichbare Formate) durchführen wollen und die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z.B. Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).
Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw. Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.
Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist förderfähig. Der früheste Projektbeginn ist der 15. Mai 2020. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderanträge sind in digitaler Ausfertigung an folgende Anschrift zu richten:
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkgebkge.uni-oldenburg.de
Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2020.

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II. Modul Kulturelle Vermittlung

1. Gegenstand der Förderung
Gefördert werden kulturelle Vorhaben, die als grenzüberschreitende Begegnungsformate für jüngere Menschen angelegt sind und eine zeitgemäße Auseinandersetzung mit der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa anregen. Dabei sollen die im europäischen Kontext zu behandelnden Themen Zwangsmigration (z. B. Flucht, Vertreibung, Deportation), Integration und Identität einen möglichen Rahmen bilden. Gewünscht ist dabei die Kooperation mit mindestens einer Partnerorganisation aus den Herkunftsgebieten der deutschen Flüchtlinge, Vertriebenen und (Spät)Aussiedler.
2. Projektumfang und Zuwendungshöhe
Die geförderten Projekte sollen in der Regel innerhalb eines Jahres begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur Durchführung des Projekts notwendigen Personal- und Sachkosten sowie die sonstigen Kosten der Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang.
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 30.000 Euro gefördert werden. Insgesamt sollen mindestens 20 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben durch Eigen- oder Drittmittel gesichert sein. Die Finanzierung des Eigenanteils kann auch über Drittmittel erfolgen, sofern es sich hierbei nicht um Bundesmittel handelt. Als Eigenanteil gelten eigene Mittel des Antragstellers sowie gegebenenfalls Einnahmen aus der Durchführung der Maßnahme. Unbare Eigenleistungen gehören nicht zu dem oben genannten Eigenanteil. Sie sind im Finanzierungsplan nachrichtlich aufzuführen. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.
3. Antragstellung
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Träger der kulturellen Vermittlung (z.B. Stiftungen, Vereine, Museen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Begegnungszentren) in Deutschland. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie kirchliche Träger, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ausgaben- und Finanzierungsplan,
- Satzung, Geschäftsordnung o.ä.,
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners,
- Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung (z. B. Kassenbericht, Freistellungsbescheid Finanzamt).
Sofern zutreffend sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderer bzw. Kooperationspartner,
- vorhandene Angebote,
- Bescheid über Vorsteuerabzugsberechtigung.
Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Zuwendungsbescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbes. Formvorgaben und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von max. 5 % der Projektausgaben ist förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Die Förderanträge sind in digitaler Ausfertigung an folgende Anschrift zu richten:
Bundesinstitut für Kultur und Geschichte
der Deutschen im östlichen Europa
Johann-Justus-Weg 147a
26127 Oldenburg
Tel.: (0441) 96195-0
E-Mail: bkgebkge.uni-oldenburg.de
Bewerbungsschluss ist der 1. Februar 2020.

Weitere Erläuterungen zur Kulturförderung durch die BKM finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa (BKGE) unter www.bkge.de und www.kulturstaatsministerin.de.

Quellennachweis:
ANN: Förderprogramm 2020 (BKM). In: ArtHist.net, 04.11.2019. Letzter Zugriff 24.12.2024. <https://arthist.net/archive/21988>.

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