CFP 09.03.2020

Das Bürgerhaus in Österreich (Eggenburg, 23-24 Oct 20)

Krahuletzmuseum Eggenburg, 23.–24.10.2020
Eingabeschluss : 30.04.2020

Nina Harm

Das „Bürgerhaus“ in Österreich. Jahrestagung der Regionalgruppe Österreich des Arbeitskreis für Hausforschung 2020

Die Tagung zielt darauf ab, die Entwicklung des mittelalterlichen sowie frühneuzeitlichen städtischen Hausbaus im Kontext der Forschungsdebatten über funktionale Anforderungen, wirtschaftliche bzw. rechtliche Faktoren und daraus resultierenden Typologien für den österreichischen Raum zu thematisieren. Dabei soll das Bürgerhaus nicht nur als materiell manifestierter Zeitzeuge beleuchtet, sondern auch grundlegende rechtliche und gesellschaftliche Definitionen hinterfragen werden.
Seit dem Aufkommen einer ersten wissenschaftlichen Beschäftigung mit den historischen Hausstrukturen Mitteleuropas, wird das Bürgerhaus von kunst- sowie sozialhistorischer Perspektive als städtisches Familienwohnhaus mit und ohne Werkstatt, Wirtschafts- oder Geschäftsräumen definiert, welches seit der Bildung des Bürgertums im 12. Jh. bis zum Beginn der neuesten Wohnhausentwicklung Anfang des 19. Jh. fassbar ist. Die Siedlungsgeschichte und -geographie erweitert diese Formel um die Trennung zwischen dem auf schmaler Parzelle errichteten Gewerbebürgerhaus und dem landwirtschaftlich dominierten Ackerbürgerhaus. Doch diese und andere Definitionen erweisen sich bei isolierter Betrachtung spezifischer Bauten oft als unzulänglich. Die kombinierte Nutzung von Handwerk und Handel im Erdgeschoss sowie Leben und Wohnen in den Obergeschossen stellt gewissermaßen einen optimierten Haustypus dar, welcher aufgrund der Nutzungsvielfalt auch zur Ausformung von Sonderlösungen führte. Das spätmittelalterliche Stadthaus entstand, indem bestehende Bauten aufgestockt und die Binnengliederung verändert, sowie durch das Zusammenlegen zweier oder mehrerer Parzellen repräsentative Bauten geschaffen wurden. Es ist nicht nur an Orten mit bürgerlichen Rechten (z. B. Städten und Märkten) zu finden, sondern auch in anderen Siedlungsformen mit zentralörtlicher Funktion (z.B. Klosterbezirken).

Auf die eben geschilderte Sachlage aufbauend bieten sich Beiträge zu folgenden Fragenkomplexen an:
1. In welchem Umfang sind bisherige Definitionsversuche zu übernehmen bzw. aufzubrechen? Kann das Bürgerhaus überhaupt auf eine knappe, allgemeingültige Formel heruntergebrochen werden, sind historische und rechtliche Aspekte sowie wirtschaftliche Nutzungsszenarien hinsichtlich dessen relevant? Es kann auch gefragt werden ob die Begrifflichkeit des Bürgerhauses mit der Bauform zwingend in Verbindung steht.

2. Können die vielfältigen Erscheinungsformen des Stadthauses überhaupt von anderen Haustypen klar abgegrenzt werden und lassen sich spezifische Typologien in den unterschiedlichen Kulturlandschaften Österreichs greifen (Grundrissdisposition, Binnenstruktur [Flur, Küche, Stube, Kammer, Keller])? Wie entwickeln sich diese und wie groß ist der Einfluss regionaler sowie überregionaler Gegebenheiten (Baumaterialien, Topografie, rechtliche Voraussetzungen)?

3. Lassen sich am Stadthaus bautechnische und konzeptionelle Innovationen (u. a. von anderen Gebäudetypen und sozialen Gruppen) fassen, die die architektonische Erscheinungsform nachhaltig prägten? Und lassen sich in den unterschiedlichen Epochen Sonderformen feststellen?

4. Inwiefern wirken sich wirtschaftliche Faktoren (u.a. Status des Bewohners und dessen Tätigkeit) auf Bauform, Ausstattung und Grundrisskonzeption sowie ästhetische Gestaltung aus?

5. In welchem Umfang sind Bürgerhäuser als Bauwerke von bemerkenswerter baukünstlerischer Qualität zu verstehen und folglich auch von gesellschaftshistorischer, denkmalpflegerischer und kunsthistorischer Relevanz? Im Detail können auch Fragen nach Auswirkungen der bürgerlichen Bau- sowie Wohnkultur auf die künstlerische Ausgestaltung von beispielsweise Fassaden gestellt werden und inwieweit diese mit dem Bürgertum in Verbindung zu bringen ist?

Auch wenn die Tagung vorrangig die mittelalterlichen sowie frühneuzeitlichen Entwicklungsphasen des städtischen Hausbaus in den Blick nimmt, können durchaus jüngere Entwicklungen – wie die Adaptierung bereits bestehender Objekte für moderne Mietnutzung (Zinshaus) sowie die Aussiedlung der Wirtschaftselemente aus den Höfen – als Exempel für die Weiterentwicklung des Typus in der späten Neuzeit und dem industriellen Zeitalter relevant sein. Da der Fokus auf dem Bürgerhaus als überregionales sowie epochenübergreifendes Architekturphänomen liegt, sollten Vorstellungen einzelner Objekte eine Ausnahme bilden. Sie sind nur von Interesse, wenn eine Kontextualisierung (sei des typologisch, stilistisch, funktional etc.) hergestellt wird. Neben Beiträgen aus den Bereichen der Bauforschung und Archäologie sind solche aus dem Bereich der Kunstgeschichte, der Denkmalpflege, der Europäischen Ethnologie, der Architekturgeschichte und -theorie, der Geschichtsforschung und anderen relevanten Disziplinen willkommen.

Angedacht sind Vorträge von 20 Minuten Länge. Bei Interesse bitten wir um die Zusendung eines max. 250 Wörter umfassenden Abstracts inklusive Vortragstitel und einer 5-zeiligen Kurzvita bis zum 30. April 2020. Die Auswahl der Themen erfolgt bis zum 31. Mai 2020. Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an: kontaktahf-oesterreich.at

Quellennachweis:
CFP: Das Bürgerhaus in Österreich (Eggenburg, 23-24 Oct 20). In: ArtHist.net, 09.03.2020. Letzter Zugriff 19.04.2024. <https://arthist.net/archive/22815>.

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