STIP 26.09.2014

Museumskuratoren für Fotografie, 2015-2017

Essen, Dresden, München, 01.05.2015–30.04.2017
Bewerbungsschluss: 09.01.2015

Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung

Stipendienprogramm „Museumskuratoren für Fotografie“

Informationen zum Programm

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung vergibt in Zusammenarbeit mit dem Kupferstich-Kabinett, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, dem Fotomuseum München, der Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang, Essen, dem Getty Research Institute, Los Angeles, dem Jeu de Paume, Paris, und dem Victoria and Albert Museum, London, Stipendien für künftige Museumskuratoren auf dem Gebiet der Fotografie.

Im Verlauf des Stipendienprogramms „Museumskuratoren für Fotografie“ haben die Stipendiaten die Möglichkeit, für jeweils sechs Monate an den drei genannten Museen in Deutschland und einer Einrichtung im Ausland eine museumsspezifische Ausbildung zu erhalten und mindestens an einem Ausstellungsprojekt oder Forschungsvorhaben zur Fotografie (einschließlich einer Publikation in Form eines Aufsatzes) mitzuarbeiten. Zudem werden an allen Ausbildungsorten Möglichkeiten angeboten, das museale und wissenschaftliche Umfeld des Bereichs Fotografie kennenzulernen. Darüber hinaus ist die Teilnahme an einer fachspezifischen Themenveranstaltung zu besonderen Fragen der Fotografie geplant.

Die Stiftung möchte mit diesem Programm der Ausbildung von Museumskuratoren neue Impulse geben. Sie möchte insbesondere den Kuratorennachwuchs auf dem Gebiet der Fotografie nachhaltig fördern und unterstützen.

Die Stiftung hat dieses Programm 1999 gemeinsam mit den Museen in Dresden, München und Essen initiiert. Mit der Einbindung der Museen in Frankreich, Großbritannien und den USA erhält das Programm seit 2009 eine zusätzliche internationale Komponente.

Höhe und Dauer des Stipendiums

Das Stipendium ist mit 30.000 Euro dotiert und wird an drei Kandidaten für die Dauer von jeweils zwei Jahren vergeben. Das Stipendium dauert von Mai 2015 und bis April 2017; dieser Zeitraum ist aus organisatorischen Gründen verbindlich.

Die Stipendiaten werden jeweils sechs Monate in der fotografischen Abteilung des Kupferstich-Kabinetts, Staatliche Kunstsammlungen Dresden, im Fotomuseum München und in der Fotografischen Sammlung im Museum Folkwang, Essen, tätig sein. Das Stipendium wird dann mit einem Aufenthalt bei einer Einrichtung in Frankreich, Großbritannien oder den USA abgeschlossen. Für den Auslandsaufenthalt und die Reisekosten gewährt die Stiftung einen Zuschuss.

Antragsvoraussetzungen

a) Die Kandidaten müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss an einer deutschen Universität verfügen (M.A. oder Promotion), vorzugsweise in einem kunst- oder kulturwissenschaftlichen Fach.
b) Die Kandidaten sollten nicht älter als 35 Jahre sein.
c) Die Kandidaten sollten die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder mindestens seit drei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
d) Die Kandidaten sollten über gute Kenntnisse der englischen und französischen Sprache verfügen.

Antragsunterlagen

a) vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular
b) Darstellung des speziellen Interesses im Bereich Fotografie und Museumsarbeit in deutscher und englischer Sprache (ca. zwei Seiten)
c) tabellarischer Lebenslauf
d) ein Exemplar der Magister-/Masterarbeit oder Dissertation sowie eine Zusammenfassung in deutscher und englischer Sprache (maximal zwei Seiten)
e) Liste von Veröffentlichungen zur Fotografie
f) Kopien beziehungsweise Sonderdrucke der beiden wichtigsten Veröffentlichungen
g) Kopien von Hochschulzeugnissen und Urkunden über die Verleihung akademischer Grade
h) Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers oder eines wissenschaftlichen Betreuers

Die angeführten Antragsunterlagen müssen in siebenfacher Ausfertigung eingesandt werden (Magister- /Masterarbeit oder Dissertation nur ein Exemplar).
Das Antragsformular ist als Datei unter www.krupp-stiftung.de hinterlegt.

Termine

Einsendeschluss für Anträge ist der 9. Januar 2015 (Datum des Poststempels). Arbeitsbeginn der Stipendiaten ist Mai 2015. Das Auswahlgremium tagt in der Regel vier Wochen nach Ablauf der Einsendefrist. Die Entscheidung des Auswahlgremiums ist nicht anfechtbar. Ablehnungen werden nicht begründet.

Information zur Stiftung

Die gemeinnützige Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung ist das Vermächtnis von Dr.-Ing. E.h. Alfried Krupp von Bohlen und Halbach, dem letzten persönlichen Inhaber der Firma Fried. Krupp. Testamentarisch legte er fest, „die Firma über eine Stiftung, die Ausdruck der dem Gemeinwohl verpflichteten Tradition des Hauses Krupp sein soll, in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln“. Mit seinem Tode am 30. Juli 1967 ging sein gesamtes Vermögen auf die von ihm errichtete Stiftung über. Dies wurde möglich durch den Erbverzicht seines einzigen Sohnes, Arndt von Bohlen und Halbach.

Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hält eine Beteiligung von rund 23 Prozent an der ThyssenKrupp AG. Aus den ihr dadurch zuwachsenden Erträgen hat sie seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit im Jahre 1968 bis Ende Dezember 2013 in den Satzungsbereichen Wissenschaft in Forschung und Lehre, Erziehungs- und Bildungswesen, Gesundheitswesen, Sport und Kultur mehr als 627 Mio. Euro für Fördervorhaben im In- und Ausland aufgewendet.

Die Stiftung ist bestrebt, durch die Förderung in diesen Satzungsbereichen im Sinne des Gemeinwohls neue Entwicklungen anzuregen sowie zu Kreativität und Engagement zu ermutigen. Sie fördert vornehmlich in selbstinitiierten Schwerpunkten.

Anschrift: Alfried Krupp von Bohlen und
Halbach-Stiftung
Hügel 15, 45133 Essen
Postfach 23 02 45, 45070 Essen
Tel.: (02 01) 188-4805
Fax: (02 01) 41 25 87
Internet: www.krupp-stiftung.de

Quellennachweis:
STIP: Museumskuratoren für Fotografie, 2015-2017. In: ArtHist.net, 26.09.2014. Letzter Zugriff 28.03.2024. <https://arthist.net/archive/8504>.

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